Wo steht was?

KA-Basistexte

In den Artikeln 82 – 84 der Kirchenordnung der EKiR und in den §§ 19 – 22 des Lebensordnungsgesetztes findet sich Grundlegendes zur Konfirmandenarbeit im Rheinland.

Einerseits sind dort die Grundlagen benannt: Bibel, Katechismus und Gesangbuch. Andererseits wird erklärt, dass die Konfirmandenarbeit nach einer von der Landessynode beschlossenen Rahmenordnung gestaltet wird. Im Folgenden bieten wir hier zum Download diese Rahmenordnung an.

Außerdem erhält man einen guten Einblick in die Entwicklung der Konfirmandenarbeit im Rheinland, wenn man die drei Handreichungen der letzten 30 Jahre vergleicht:

Handreichung zur Konfirmation von 1982
Handreichung 47 von 2001
Handreichung Konfirmandenarbeit und Konfirmation von 2011