Vokationen

Ansprechpartner

Evangelische Kirche im Rheinland
Das Landeskirchenamt
Dezernat 3.1 Schulische und Außerschulische Bildung

Ansprechpartnerin für Vokationstagungen: Heike Söll
Tel.:  0211 4562-692
Mail: heike.soell@ekir.de

Vokationstagungen

Da der Evangelische Religionsunterricht in den Schulen gemäß Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes der BRD in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der evangelischen Kirche erteilt wird, bedürfen Lehrerinnen und Lehrer für die Erteilung des Religionsunterrichts die kirchliche Bevollmächtigung. Diese erfolgt durch die Vokation.

Voraussetzung sind die Antragstellung der Lehrerin oder des Lehrers, die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche (dazu zählen auch Mitglieder evangelischer Freikirchen aufgrund bestimmter Regelungen) und die staatliche Lehrbefähigung für evangelische Religionslehre, sowie die Teilnahme an einer von der Kirche durchgeführten Vokationstagung. Mit der Durchführung ist das PTI beauftragt.

Die Evangelische Kirche legt großen Wert auf diese Art des Religionsunterrichts: Die christliche Botschaft soll in ihrer biblischen Begründung, geschichtlichen Entfaltung und in ihrer gegenwärtigen Lebenswirklichkeit jungen Menschen im Religionsunterricht der Schulen begegnen. Sie kann die Hoffnung wecken, dass die Botschaft ihnen bei der Suche nach Orientierung, nach Sinn und Halt für ihr Leben hilft.
Die Kirche verpflichtet sich, die Lehrerinnen und Lehrer in theologischer, pädagogischer und persönlicher Hinsicht zu beraten. Sie wird an ihrer Fortbildung und bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln für den RU mitwirken.

Die Kirche möchte darüber hinaus den Rat, die Erfahrungen, Kritik, Fragen und Erkenntnisse der Lehrerinnen und Lehrer hören, damit eine Verbesserung des Religionsunterrichtes und eine gute Zusammenarbeit bei der Aufgabe von Bildung und Erziehung erreicht werden.

Studientagungen anlässlich der Vokation dienen dem persönlichen und sachlichen Austausch unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Neben der Auseinandersetzung über theologische Grundfragen werden Medien und Methoden erprobt, die einem schülerorientierten Unterricht zugute kommen. In der Regel wird die Bevollmächtigung zur Erteilung Evangelischer Religionslehre nach Teilnahme an einer 5-tägigen Studientagung im Rahmen eines Gottesdienstes zugesprochen (Ausnahme: 3-tägige Studientagungen).

Durch die gemeinsame Vokationsordnung mit der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche ist die kirchliche Bevollmächtigung in diesen Landeskirchen anerkannt.

Für Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst ist die Beurlaubung zur Teilnahme durch das Schulministerium gewährleistet.

Zum Verfahren

I. Sie melden sich bitte als erstes beim Landeskirchenamt (LKA) in Düsseldorf, um eine vorläufige Unterrichtserlaubnis zu beantragen. Diese müssen Sie der jeweiligen Bezirksregierung in NRW vorlegen, um Religionsunterricht erteilen zu können (auch schon für Ihr Referendariat).

Beim LKA erhalten Sie einen Personalbogen, den Sie ausgefüllt mit weiteren Unterlagen an das LKA zurückschicken:

  • eine beglaubigte Fotokopie des Examenszeugnisses
  • eine Taufbescheinigung
  • eine Kichengemeindezugehörigkeitsbescheinigung  (nicht älter als 3 Monate)

 

Die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis kann nur bei Vorliegen aller verlangten Unterlagen ausgestellt werden.
Den Personalbogen können Sie auch formlos (z.B. telefonisch oder mit E-Mail) anfordern:

Evangelische Kirche im Rheinland
Das Landeskirchenamt
Dezernat 3.1 Schulische und Außerschulische Bildung
z. Hd. Frau Corinna Blasberg
Hans-Böckler Str. 7
40476 Düsseldorf

Tel.: 0211 4562-626
Fax: 0211 4562-694
Mail: corinna.blasberg@ekir.de

Nachdem Sie Ihr II. Staatsexamen abgelegt haben, melden Sie sich bitte im Landeskirchenamt zu einer Vokationstagung an, um die endgültige Unterrichtserlaubnis zu erlangen:

Evangelische Kirche im Rheinland
Das Landeskirchenamt
Dezernat 3.1 Schulische und Außerschulische Bildung
z. Hd. Frau Heike Söll
Hans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf

Tel.: 0211 4562-692
Fax: 0211 4562-694
Mail: heike.soell@ekir.de