Öffentliche Filmveranstaltungen sind bei der GEMA im Vorfeld zu melden. Seit 2024 gilt dies auch für kirchliche Filmvorführungen, auch bei freiem Eintritt. Seit 2025 sind diese nicht nur meldepflichtig, sondern auch gebührenpflichtig.
Nur Schulunterricht und Gottesdienst sind von der Melde- und Gebührenpflicht ausgenommen.
Für die Registrierung bei der GEMA nutzen Sie das GEMA-Onlineportal.

