Vokation

Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach gemäß Art. 7 Abs. 3 GG. Der Religionsunterricht wird von Staat und Kirche gemeinsam verantwortet und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft erteilt. Für die Erteilung von Religionsunterricht braucht die Lehrkraft daher neben dem staatlichen Unterrichtsauftrag auch die kirchliche Bevollmächtigung (Vokation).

Informationen zur Kirchlichen Bevollmächtigung, der Verordnung zur Regelung der Vokation (VokVO) sowie der Antragstellung finden Sie hier.

In der theologischen Terminologie bezieht sich der Begriff „Vokation“ auf die Berufung einer Person zu einem speziellen Dienst oder einer besonderen Aufgabe in der Kirche. Im Kontext des Faches Evangelische Religionslehre bezieht sich dies auf die Berufung einer Person, religiöse Bildung zu vermitteln und die Inhalte des evangelischen Glaubens zeitgemäß und lebensnah zu übersetzen. Die theologische Begründung für die Vokation als kirchliche Lehrerlaubnis im Fach Evangelische Religionslehre beruht auf wichtigen theologischen Überlegungen:

  1. Eine Berufung zum Lehren: In der christlichen Tradition ist die Idee der Berufung von großer Bedeutung. Religionslehrer*innen im Fach Evangelische Religionslehre haben eine einzigartige Berufung – sie sind dazu berufen, die Botschaft des Evangeliums zu vermitteln und spirituelle Impulse zu setzen. Die Vokation bestätigt und symbolisiert diese besondere Berufung.
  2. Verankert in der Bibel: Die Bibel betont die Bedeutung der Beauftragung für den Dienst. Die Jünger von Jesus wurden beispielsweise beauftragt, seine Lehren zu verkündigen. Die Vokation ist eine moderne Interpretation dieses biblischen Auftrages.
  3. Ein Teil der Kirchengemeinschaft: Das Fach Evangelische Religionslehre wird in Partnerschaft zwischen Staat und Kirche unterrichtet. Die Vokation unterstreicht, dass Lehrer*innen nicht nur Pädagog*innen sind, sondern auch Botschafter*innen der Kirche, die religiöse Bildung und Spiritualität vermitteln.
  4. Glaube und Wissen verbinden: Dieses Fach vermittelt nicht nur Wissen über den christlichen Glauben, sondern auch die persönliche Dimension des Glaubens. Hierfür braucht es Zeit im Rahmen der Vokationstagung die eigene religiöse Haltung und Positionalität zu erspüren und zu reflektieren.
  5. Glaubwürdigkeit und Integrität: Die Vokation garantiert, dass Lehrer*innen im Fach Evangelische Religionslehre die Glaubwürdigkeit und Integrität besitzen, um evangelische Glaubensinhalte authentisch zu vermitteln. Dies ist besonders wichtig, da sie eine Schlüsselrolle bei der Suche nach der eigenen religiösen Identität der Schüler*innen spielen.

Vokationstagungen

Die Vokation setzt die Teilnahme an einer von der Kirche durchgeführten Vokationstagung voraus. Das Pädagogisch-Theologische Institut der EKiR ist mit der Durchführung beauftragt. Die Vokation wird durch die Lehrkraft nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung beantragt und erfolgt in einem Gottesdienst durch eine vom Landeskirchenamt beauftragte Person nach Abschluss der Vokationstagung. Zur Teilnahme an der Vokationstagung steht der Lehrkraft Sonderurlaub nach den landesrechtlichen Bestimmungen zu.

Die Vokationstagung

  • bereitet auf den Gottesdienst vor,
  • bietet praktische Workshops sowie religionspädagogische Anregungen,
  • setzt spirituelle Impulse und
  • fördert den kollegialen und fachlichen Austausch untereinander.

Hier erleben die Lehrkräfte exemplarisch, wie Kirche Religionslehrkräfte auf ihrem beruflichen Weg begleitet und sie dabei unterstützt, die Menschenfreundlichkeit Gottes auf glaubwürdige Weise weiterzutragen.

Wir laden herzlich ein, an diesem inspirierenden und unterstützenden Prozess teilzunehmen und gemeinsam mit uns die Bedeutung der beschriebenen Berufung im Fach Evangelische Religionslehre zu erkunden.

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zur Vokationstagung nur mit einem Bestätigungsschreiben zur Teilnahme an einer Vokationstagung möglich ist. Ausgestellt wird dieses von der Landeskirche Ihres Dienstortes auf Ihren entsprechenden Antrag auf Erteilung der Vokation.
Ihren Antrag richten Sie auf dem Postweg an:

Evangelische Kirche im Rheinland
Das Landeskirchenamt
Dezernat 3.2 – Schulische Bildung und Kirchliche Schulen
Frau Heike Söll
Hans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf

 

Termine Vokationstagungen

Veranstaltungen

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August 2024
Mo, 26.8. 14 Uhr -
Fr, 30.8. 16 Uhr
Vokationstagung: Das Züricher Ressourcen Modell® Eine Methode für gesundes Selbstmanagement im Schulalltag
Tagungszentrum Auf dem heiligen Berg, Wuppertal
September 2024
Mo, 2.9. 14 Uhr -
Fr, 6.9. 17 Uhr
Vokationstagung: Spiritualität verstehen und gestalten für uns, für den RU, für die Schulkultur
Tagungszentrum Auf dem heiligen Berg, Wuppertal
Mo, 9.9. 14 Uhr -
Fr, 13.9. 14 Uhr
Oktober 2024
Mo, 7.10. 14:30 Uhr -
Fr, 11.10. 16 Uhr
November 2024
Mo, 4.11. 15 Uhr -
Fr, 8.11. 16:30 Uhr
Dezember 2024
Mo, 2.12. 15 Uhr -
Fr, 6.12. 16:30 Uhr
Vokationstagung: Zwischen Schule und Kirche - Kirchraumpädagogik
Tagungszentrum Auf dem heiligen Berg, Wuppertal

 

  • Kara Gebhardt